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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 38
Stand: 04.08.2026
Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung können in einer Geschäftsordnung getroffen werden, die der Personalrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 38 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
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