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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 104
Stand: 26.08.2026
Für Dozentinnen und Dozenten nach § 20 des Fachhochschulgesetzes öffentlicher Dienst, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lehrbeauftragte, wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte sowie nach § 107 des Hochschulgesetzes nicht übernommene Beamtinnen und Beamte und entsprechende Angestellte an den Hochschulen, soweit sie nicht nach § 5 Absatz 4 Buchstabe a von der Geltung dieses Gesetzes ausgenommen sind, gelten die Vorschriften der Kapitel 1 bis 9 und 11 insoweit, als in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist. Die Vorschriften über die Gruppen gelten nicht.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 104 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 26.02.2024 – 34 A 67/23.PVL
- VG Düsseldorf, 12.02.2016 – 40 L 132/16.PVL
- VG Gelsenkirchen, 31.01.2014 – 12c K 1151/13.PVLZitiert von 1
- VG Düsseldorf, 31.08.2026 – 40 L 1947/26.PVLVerpflichtung des Personalrats zum Vorschlag eines Mitglieds zur Freistellung bei nicht ausgeschöpfter Freistellungsstaffel Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LAG Hamm, 06.07.2017 – 17 Sa 172/17
- VG Düsseldorf, 25.02.2011 – 34 K 4796/10.PVL
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 13.01.2022 – 6 Sa 386/21Zitiert von 1
- OVG NRW, 10.01.2018 – 20 A 2767/17.PVL
- LAG Hamm, 16.11.2017 – 17 Sa 418/17Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 104 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.