Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit des Kultusministers für die Kürzung der Anwärterbezüge der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im Geschäftsbereich des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit des Kultusministers für die Kürzung der …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Der Kultusminister

des Landes Nordrhein-Westfalen

§ 1