Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit des Kultusministers für die Kürzung der Anwärterbezüge der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im Geschäftsbereich des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit des Kultusministers für die Kürzung der …§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Kultusminister
des Landes Nordrhein-Westfalen