§ 2 Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit des Kultusministers für die Kürzung der … (Nordrhein-Westfalen)
Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit des Kultusministers für die Kürzung der Anwärterbezüge der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im Geschäftsbereich des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.