Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs
Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten …§ 2
Stand: 26.08.2026
Die in § 1 Abs. 1 übertragenen Befugnisse werden im Namen der Landesregierung ausgeübt.