Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Landeskliniken des Landschaftsverbandes Rheinland
Bekanntmachung der Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Landeskliniken des …§ 8 Zuständigkeit der Landschaftsversammlung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27234/8#abs-1 (1) Die Landschaftsversammlung entscheidet über
a) Erlaß, Änderung und Aufhebung der Betriebssatzung
b) Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans einschließlich des Investitionsprogramms
c) Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung eines Gewinns oder Behandlung eines Verlustes
d) Rückzahlung von Eigenkapital an den Landschaftsverband.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27234/8#abs-2 (2) Sie berät über den Finanzplan der Klinik.