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Bekanntmachung der Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Landeskliniken des …

§ 18 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Satzung tritt mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt NW in Kraft.

Der Vorsitzende

der Landschaftsversammlung Rheinland

Dr. Wilhelm

Klien

Zylajew

Schriftführer der Landschaftsversammlung

Rheinland

Die vorstehende Neufassung der Betriebssatzung der Rheinischen Landeskliniken des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß § 6 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung in der z.Zt. geltenden Fassung bekanntgemacht.

Nach § 6 Abs. 3 Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

- der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluß der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Köln, den 20. April 1994

Der Direktor

des Landschaftsverbandes Rheinland

Dr. Fuchs

§ 17