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Bekanntmachung der Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Landeskliniken des …

§ 16 Gewinnverwendung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Ein etwaiger Gewinn darf nur entnommen werden, wenn er in einem Bereich erzielt wurde, der nicht nach dem KHG gefördert wird und Kapitalausstattung und Finanzlage der Klinik die Entnahme gestatten.

§ 15 § 17