Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Landeskliniken des Landschaftsverbandes Rheinland
Bekanntmachung der Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Landeskliniken des …§ 16 Gewinnverwendung
Stand: 26.08.2026
Ein etwaiger Gewinn darf nur entnommen werden, wenn er in einem Bereich erzielt wurde, der nicht nach dem KHG gefördert wird und Kapitalausstattung und Finanzlage der Klinik die Entnahme gestatten.