Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen§ 7 Vorsitz
Stand: 26.08.2026
Die/der Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses und ihre/seine Stellvertreterin/ihr/sein Stellvertreter werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den dem Ausschuß angehörenden Mitgliedern der Landschaftsversammlung in einem Wahlgang gewählt. Die/der Vorsitzende muß dem Landschaftsausschuß angehören.