Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen

Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen

§ 7 Vorsitz

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die/der Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses und ihre/seine Stellvertreterin/ihr/sein Stellvertreter werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den dem Ausschuß angehörenden Mitgliedern der Landschaftsversammlung in einem Wahlgang gewählt. Die/der Vorsitzende muß dem Landschaftsausschuß angehören.

§ 6 § 8