Die Verwaltung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen ist eine Abteilung innerhalb der Verwaltung des Landschaftsverbandes. Sie wird durch eine Landesrätin/einen Landesrat geleitet.
4. Schlußbestimmungen
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Die Verwaltung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen ist eine Abteilung innerhalb der Verwaltung des Landschaftsverbandes. Sie wird durch eine Landesrätin/einen Landesrat geleitet.
4. Schlußbestimmungen