Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG -
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und …§ 15 Finanzierung
Stand: 26.08.2026
Die erforderlichen Mittel sind nach näherer Bestimmung der Satzung aufzubringen.