Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Mitgliedschaft öffentlich-rechtlicher Dienstherren in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier bei der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln
Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 14. März 1974
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 4. April 1973 gem. Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Mitgliedschaft öffentlich-rechtlicher Dienstherren in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier bei der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln vom 29. Dez. 1972/26. Jan. 1973 zugestimmt.
Die Ratifikationsurkunden sind am 8. März 1974 ausgetauscht worden. Der Staatsvertrag tritt daher nach seinem Artikel 9 Abs. 1 am 1. April 1974 in Kraft.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatsvertrag
zwischen
dem Land Nordrhein-Westfalen
und
dem Land Rheinland-Pfalz
über die Mitgliedschaft öffentlich-rechtlicher Dienstherren in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier bei der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Innenminister,
und
das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Innenminister, schließen nachstehenden Staatsvertrag: