Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Mitgliedschaft öffentlich-rechtlicher Dienstherren in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier bei der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 14. März 1974

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 4. April 1973 gem. Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Mitgliedschaft öffentlich-rechtlicher Dienstherren in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier bei der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln vom 29. Dez. 1972/26. Jan. 1973 zugestimmt.

Die Ratifikationsurkunden sind am 8. März 1974 ausgetauscht worden. Der Staatsvertrag tritt daher nach seinem Artikel 9 Abs. 1 am 1. April 1974 in Kraft.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Staatsvertrag

zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen

und

dem Land Rheinland-Pfalz

über die Mitgliedschaft öffentlich-rechtlicher Dienstherren in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier bei der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Innenminister,

und

das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Innenminister, schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Art 1