Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Mitgliedschaft öffentlich-rechtlicher Dienstherren in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier bei der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln
Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land …Art 9
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27229/9#abs-1 (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht. Der Vertrag tritt am Ersten des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27229/9#abs-2 (2) Die Satzung der Rheinischen Versorgungskasse und die Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse sind, soweit erforderlich, den Bestimmungen dieses Staatsvertrages anzupassen und unter Hinweis auf diesen Staatsvertrag auch im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekanntzumachen.
Düsseldorf, den 29. Dezember 1972
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Innenminister
Willi Weyer
Mainz, den 26. Januar 1973
Für das Land Rheinland-Pfalz
Der Innenminister
Heinz Schwarz