Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Mitgliedschaft öffentlich-rechtlicher Dienstherren in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier bei der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land …

Art 9

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27229/9#abs-1 (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht. Der Vertrag tritt am Ersten des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27229/9#abs-2 (2) Die Satzung der Rheinischen Versorgungskasse und die Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse sind, soweit erforderlich, den Bestimmungen dieses Staatsvertrages anzupassen und unter Hinweis auf diesen Staatsvertrag auch im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekanntzumachen.

Düsseldorf, den 29. Dezember 1972

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Der Innenminister

Willi Weyer

Mainz, den 26. Januar 1973

Für das Land Rheinland-Pfalz

Der Innenminister

Heinz Schwarz

Art 8