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Gesetz über den Landesverband Lippe§ 10
Stand: 26.08.2026
Der Verband stellt jährlich eine Haushaltssatzung auf, die der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf und dem Landtag zur Kenntnis vorzulegen ist.
Innerhalb der Haushaltssatzung handelt der Landesverband selbständig.