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Sauerland/Paderborn-Gesetz

§ 24

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/24#abs-1 (1) Die Stadt Salzkotten und die Gemeinden Mantinghausen, Niederntudorf, Oberntudorf, Scharmede, Schwelle, Thüle, Upsprunge, Verlar und Verne werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Salzkotten und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/24#abs-2 (2) Das Amt Salzkotten-Boke wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Salzkotten.

§ 23 § 25