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§ 24 NW_27219 (Nordrhein-Westfalen)

Sauerland/Paderborn-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Stadt Salzkotten und die Gemeinden Mantinghausen, Niederntudorf, Oberntudorf, Scharmede, Schwelle, Thüle, Upsprunge, Verlar und Verne werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Salzkotten und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Salzkotten-Boke wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Salzkotten.