Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Sauerland/Paderborn-Gesetz
Sauerland/Paderborn-Gesetz§ 12
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/12#abs-1 (1) Die Stadt Brilon und die Gemeinden Alme, Altenbüren - mit Ausnahme der in § 14 Abs. 2 Nr. 5 genannten Gebietsteile -, Bontkirchen, Eßhoff, Hoppecke, Madfeld, Messinghausen, Nehden, Radlinghausen, Rixen, Rösenbeck, Scharfenberg, Thülen und Wülfte werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Brilon und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/12#abs-2 (2) In die Stadt Brilon werden aus der Gemeinde Antfeld folgende Flurstücke eingegliedert:
Gemarkung Antfeld
Flur 10 Nr. 11 bis 13, 94, 131 bis 133 und 233.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/12#abs-3 (3) Das Amt Thülen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Brilon.