nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 12 NW_27219 (Nordrhein-Westfalen)

Sauerland/Paderborn-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Stadt Brilon und die Gemeinden Alme, Altenbüren - mit Ausnahme der in § 14 Abs. 2 Nr. 5 genannten Gebietsteile -, Bontkirchen, Eßhoff, Hoppecke, Madfeld, Messinghausen, Nehden, Radlinghausen, Rixen, Rösenbeck, Scharfenberg, Thülen und Wülfte werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Brilon und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) In die Stadt Brilon werden aus der Gemeinde Antfeld folgende Flurstücke eingegliedert:

Gemarkung Antfeld

Flur 10 Nr. 11 bis 13, 94, 131 bis 133 und 233.

(3) Das Amt Thülen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Brilon.