Die Gemeinden Jüchen - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke -, Hochneukirch, Garzweiler und Bedburdyck - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Jüchen.