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§ 7 NW_27217 (Nordrhein-Westfalen)

Düsseldorf-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinden Jüchen - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke -, Hochneukirch, Garzweiler und Bedburdyck - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Jüchen.