Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Düsseldorf-Gesetz
Düsseldorf-Gesetz§ 25
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27217/25#abs-1 (1) In der neuen kreisfreien Stadt Mönchengladbach bestehen die Amtsgerichte Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27217/25#abs-2 (2) Der Bezirk des Amtsgerichts Mönchengladbach umfaßt das Gebiet der bisherigen Stadt Mönchengladbach sowie die in § 1 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 4 aufgeführten Gebietsteile. Der Bezirk des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt umfaßt das übrige Gebiet der neuen Stadt Mönchengladbach.