Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Münster/Hamm-Gesetz
Münster/Hamm-Gesetz§ 40
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/40#abs-1 (1) Die Gemeinden Holtwick und Rosendahl werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rosendahl.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/40#abs-2 (2) Das Amt Osterwick wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Rosendahl.