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§ 40 NW_27216 (Nordrhein-Westfalen)

Münster/Hamm-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Holtwick und Rosendahl werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rosendahl.

(2) Das Amt Osterwick wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Rosendahl.