(1) Die Gemeinden Holtwick und Rosendahl werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rosendahl.
(2) Das Amt Osterwick wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Rosendahl.
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(1) Die Gemeinden Holtwick und Rosendahl werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rosendahl.
(2) Das Amt Osterwick wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Rosendahl.