Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Münster/Hamm-Gesetz
Münster/Hamm-Gesetz§ 37
Stand: 26.08.2026
Die Stadt Gronau (Westf.) und die Gemeinde Epe werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Gronau (Westf.) und führt die Bezeichnung ,,Stadt".