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§ 37 NW_27216 (Nordrhein-Westfalen)

Münster/Hamm-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stadt Gronau (Westf.) und die Gemeinde Epe werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Gronau (Westf.) und führt die Bezeichnung ,,Stadt".