Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Münster/Hamm-Gesetz
Münster/Hamm-Gesetz§ 19
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/19#abs-1 (1) Die Gemeinden Diestedde, Liesborn - mit Ausnahme der in § 45 Abs. 2 Nr. 6 genannten Fluren und Flurstücke - und Wadersloh werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wadersloh.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/19#abs-2 (2) In die Gemeinde Wadersloh werden aus der Stadt Oelde folgende Flurstücke eingegliedert:
Gemarkung Oelde
Flur 305 Nrn. 22, 24, 43 bis 45, 51 und 53 bis 58.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/19#abs-3 (3) Das Amt Liesborn-Wadersloh wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wadersloh.