(1) Die Gemeinden Diestedde, Liesborn - mit Ausnahme der in § 45 Abs. 2 Nr. 6 genannten Fluren und Flurstücke - und Wadersloh werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wadersloh.
(2) In die Gemeinde Wadersloh werden aus der Stadt Oelde folgende Flurstücke eingegliedert:
Gemarkung Oelde
Flur 305 Nrn. 22, 24, 43 bis 45, 51 und 53 bis 58.
(3) Das Amt Liesborn-Wadersloh wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wadersloh.