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§ 19 NW_27216 (Nordrhein-Westfalen)

Münster/Hamm-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Diestedde, Liesborn - mit Ausnahme der in § 45 Abs. 2 Nr. 6 genannten Fluren und Flurstücke - und Wadersloh werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wadersloh.

(2) In die Gemeinde Wadersloh werden aus der Stadt Oelde folgende Flurstücke eingegliedert:

Gemarkung Oelde

Flur 305 Nrn. 22, 24, 43 bis 45, 51 und 53 bis 58.

(3) Das Amt Liesborn-Wadersloh wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wadersloh.