Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Münster/Hamm-Gesetz
Münster/Hamm-Gesetz§ 11
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/11#abs-1 (1) Die Stadt Lüdinghausen und die Gemeinde Seppenrade werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Lüdinghausen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/11#abs-2 (2) Das Amt Lüdinghausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Lüdinghausen.