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Münster/Hamm-Gesetz

§ 11

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/11#abs-1 (1) Die Stadt Lüdinghausen und die Gemeinde Seppenrade werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Lüdinghausen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27216/11#abs-2 (2) Das Amt Lüdinghausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Lüdinghausen.

§ 10 § 12