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§ 11 NW_27216 (Nordrhein-Westfalen)

Münster/Hamm-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Stadt Lüdinghausen und die Gemeinde Seppenrade werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Lüdinghausen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Lüdinghausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Lüdinghausen.