Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Niederrhein-Gesetz
Niederrhein-Gesetz§ 6
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27215/6#abs-1 (1) Die Stadt Rees - mit Ausnahme der in §7 Abs. 2 genannten Flurstücke - sowie die Gemeinden Empel, Millingen, Groin, Haffen-Mehr - mit Ausnahme der in §5 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Haldern - mit Ausnahme der in §5 Abs. 2 genannten Flurstücke - und Heeren-Herken werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rees und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27215/6#abs-2 (2) Die Ämter Millingen und Haldern werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Rees.