Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bielefeld-Gesetz

Bielefeld-Gesetz

§ 4

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27213/4#abs-1 (1) Die Stadt Versmold und die Gemeinden Bockhorst, Hesselteich, Loxten, Oesterweg und Peckeloh werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Versmold und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27213/4#abs-2 (2) In die Stadt Versmold wird aus der Gemeinde Kölkebeck das Flurstück:

Gemarkung Kölkebeck

Flur 7 Nr. 90

eingegliedert.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27213/4#abs-3 (3) Das Amt Versmold wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Versmold.

§ 3 § 5