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§ 4 NW_27213 (Nordrhein-Westfalen)

Bielefeld-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Stadt Versmold und die Gemeinden Bockhorst, Hesselteich, Loxten, Oesterweg und Peckeloh werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Versmold und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) In die Stadt Versmold wird aus der Gemeinde Kölkebeck das Flurstück:

Gemarkung Kölkebeck

Flur 7 Nr. 90

eingegliedert.

(3) Das Amt Versmold wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Versmold.