(1) Die Stadt Versmold und die Gemeinden Bockhorst, Hesselteich, Loxten, Oesterweg und Peckeloh werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Versmold und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
(2) In die Stadt Versmold wird aus der Gemeinde Kölkebeck das Flurstück:
Gemarkung Kölkebeck
Flur 7 Nr. 90
eingegliedert.
(3) Das Amt Versmold wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Versmold.