Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Aachen-Gesetz
Aachen-Gesetz§ 43
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27211/43#abs-1 (1) Der Realschulzweckverband Aachen-Land wird aufgelöst; Rechtsnachfolger wird der neue Kreis Aachen. Träger der Realschulen werden die neuen Standortgemeinden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27211/43#abs-2 (2) Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§ 10 Abs. 2 SchVG), obliegt für seinen Bereich ausschließlich dem neuen Kreis Aachen. Die Berufsschulzweckverbände Alsdorf und Münsterland werden aufgelöst. Rechtsnachfolger des Berufsschulzweckverbandes Alsdorf ist der neue Kreis Aachen, des Berufsschulzweckverbandes Münsterland die Stadt Aachen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27211/43#abs-3 (3) Die Arbeitsgemeinschaft Aachen-Land wird aufgelöst.