Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Aachen-Gesetz
Aachen-Gesetz§ 42
Stand: 26.08.2026
Für § 42 Aachen-Gesetz liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.