Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Aachen-Gesetz
Aachen-Gesetz§ 25
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27211/25#abs-1 (1) Die Gemeinden Baesweiler, Oidtweiler - mit Ausnahme der in § 4 genannten Flurstücke -, Puffendorf und Setterich werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Baesweiler.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27211/25#abs-2 (2) Das Amt Baesweiler wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Baesweiler.