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Aachen-Gesetz

§ 25

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27211/25#abs-1 (1) Die Gemeinden Baesweiler, Oidtweiler - mit Ausnahme der in § 4 genannten Flurstücke -, Puffendorf und Setterich werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Baesweiler.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27211/25#abs-2 (2) Das Amt Baesweiler wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Baesweiler.

§ 24 § 26