(1) Die Gemeinden Baesweiler, Oidtweiler - mit Ausnahme der in § 4 genannten Flurstücke -, Puffendorf und Setterich werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Baesweiler.
(2) Das Amt Baesweiler wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Baesweiler.