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§ 25 NW_27211 (Nordrhein-Westfalen)

Aachen-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Baesweiler, Oidtweiler - mit Ausnahme der in § 4 genannten Flurstücke -, Puffendorf und Setterich werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Baesweiler.

(2) Das Amt Baesweiler wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Baesweiler.