Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Aachen-Gesetz
Aachen-Gesetz§ 12
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27211/12#abs-1 (1) In die Stadt Zülpich - mit Ausnahme der in § 11 genannten Flurstücke - werden die Gemeinden Füssenich und Bürvenich eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27211/12#abs-2 (2) In die Stadt Zülpich wird weiter aus der Gemeinde Veytal die Gemarkung Schwerfen eingegliedert.