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§ 12 NW_27211 (Nordrhein-Westfalen)

Aachen-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) In die Stadt Zülpich - mit Ausnahme der in § 11 genannten Flurstücke - werden die Gemeinden Füssenich und Bürvenich eingegliedert.

(2) In die Stadt Zülpich wird weiter aus der Gemeinde Veytal die Gemarkung Schwerfen eingegliedert.