(1) In die Stadt Zülpich - mit Ausnahme der in § 11 genannten Flurstücke - werden die Gemeinden Füssenich und Bürvenich eingegliedert.
(2) In die Stadt Zülpich wird weiter aus der Gemeinde Veytal die Gemarkung Schwerfen eingegliedert.
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(1) In die Stadt Zülpich - mit Ausnahme der in § 11 genannten Flurstücke - werden die Gemeinden Füssenich und Bürvenich eingegliedert.
(2) In die Stadt Zülpich wird weiter aus der Gemeinde Veytal die Gemarkung Schwerfen eingegliedert.