Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen
Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen§ 9
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27210/9#abs-1 (1) Die Gemeinde Büderich (Kreis Grevenbroich), die Gemeinde Osterath - ohne die in § 8 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - sowie die Gemeinden Ilverich, Langst-Kierst, Lank-Latum, Nierst, Ossum-Bösinghoven und Strümp (Amt Lank) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Meerbusch und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27210/9#abs-2 (2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert: aus der Gemeinde Willich, Gemarkung Willich
von Flur 8 die Flurstücke 175, 176, 230, 237, 238.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27210/9#abs-3 (3) Das Amt Lank wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Meerbusch.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27210/9#abs-4 (4) Die Stadt Meerbusch wird in den Kreis Grevenbroich eingegliedert.
II. Abschnitt
Schlußvorschriften