(1) Die Gemeinde Büderich (Kreis Grevenbroich), die Gemeinde Osterath - ohne die in § 8 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - sowie die Gemeinden Ilverich, Langst-Kierst, Lank-Latum, Nierst, Ossum-Bösinghoven und Strümp (Amt Lank) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Meerbusch und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
(2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert: aus der Gemeinde Willich, Gemarkung Willich
von Flur 8 die Flurstücke 175, 176, 230, 237, 238.
(3) Das Amt Lank wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Meerbusch.
(4) Die Stadt Meerbusch wird in den Kreis Grevenbroich eingegliedert.
II. Abschnitt
Schlußvorschriften