Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen
Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen§ 2
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27210/2#abs-1 (1) Die Gemeinden Amern - ohne die in § 1 Abs. 2 Nr. 4 und § 4 Abs. 2 Nr. 5 genannten Flurstücke - und Waldniel werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Schwalmtal.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27210/2#abs-2 (2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert aus der Gemeinde Boisheim, Gemarkung Boisheim, von Flur 10 die Flurstücke 226 bis 228, 230, 234, 241 bis 247, 274 bis 276, 375, 377, 379.