(1) Die Gemeinden Amern - ohne die in § 1 Abs. 2 Nr. 4 und § 4 Abs. 2 Nr. 5 genannten Flurstücke - und Waldniel werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Schwalmtal.
(2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert aus der Gemeinde Boisheim, Gemarkung Boisheim, von Flur 10 die Flurstücke 226 bis 228, 230, 234, 241 bis 247, 274 bis 276, 375, 377, 379.