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Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter

§ 4

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27207/4#abs-1 (1) Die Gemeinden Alhausen, Erpentrup, Herste, Langeland, Pömbsen und Reelsen (Amt Driburg) sowie die Stadt Bad Driburg werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Driburg und führt die Bezeichnungen ,,Stadt" und ,,Bad".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27207/4#abs-2 (2) Das Amt Driburg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Bad Driburg.

§ 3 § 5