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Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27207/3#abs-1 (1) Die Gemeinden Beller, Bellersen, Bökendorf, Erkeln, Hembsen, Hinnenburg, Istrup, Rheder, Riesel und Schmechten sowie die Stadt Brakel (Amt Brakel) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Brakel und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27207/3#abs-2 (2) Das Amt Brakel wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Brakel.

§ 2 § 4