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Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27207/2#abs-1 (1) Die Gemeinden Amelunxen, Blankenau, Dalhausen, Drenke, Haarbrück, Herstelle, Jakobsberg, Rothe, Tietelsen, Wehrden und Würgassen sowie die Stadt Beverungen (Amt Beverungen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Beverungen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27207/2#abs-2 (2) Das Amt Beverungen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Beverungen.

§ 1 § 3