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Gesetz zur Neugliederung des Kreises Detmold

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27206/3#abs-1 (1) Die Stadt Blomberg - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Altendonop, Borkhausen, Brüntrup, Cappel - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Dalborn, Donop, Eschenbruch, Großenmarpe, Herrentrup, Höntrup, Istrup, Kleinenmarpe, Maspe, Mossenberg-Wöhren, Reelkirchen, Siebenhöfen, Tintrup und Wellentrup werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Blomberg und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27206/3#abs-2 (2) In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Belle folgende Flurstücke eingegliedert:

Gemarkung Belle

Flur 1 Nr. 1 bis 5, 9 bis 17 und 331.

§ 2 § 4