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§ 3 NW_27206 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Kreises Detmold

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Stadt Blomberg - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Altendonop, Borkhausen, Brüntrup, Cappel - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Dalborn, Donop, Eschenbruch, Großenmarpe, Herrentrup, Höntrup, Istrup, Kleinenmarpe, Maspe, Mossenberg-Wöhren, Reelkirchen, Siebenhöfen, Tintrup und Wellentrup werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Blomberg und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Belle folgende Flurstücke eingegliedert:

Gemarkung Belle

Flur 1 Nr. 1 bis 5, 9 bis 17 und 331.