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§ 2 NW_27204 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Moers

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Alpen, Menzelen und Veen (Amt Alpen-Veen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde erhält den Namen Alpen.

(2) Das Amt Alpen-Veen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Alpen.