Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg§ 2
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27200/2#abs-1 (1) Die Gemeinden Breberen-Schümm, Schierwaldenrath (Amt Gangelt) und Birgden (Amt Waldenrath) werden in die Gemeinde Gangelt eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27200/2#abs-2 (2) Das Amt Gangelt wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Gangelt.