Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27200/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Havert, Hillensberg, Höngen, Millen, Süsterseel, Tüddern, Wehr (Amt Selfkant) und die Gemeinde Saeffelen (Amt Waldenfeucht) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Selfkant.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27200/1#abs-2 (2) Das Amt Selfkant wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Selfkant.