(1) Die Gemeinden Breberen-Schümm, Schierwaldenrath (Amt Gangelt) und Birgden (Amt Waldenrath) werden in die Gemeinde Gangelt eingegliedert.
(2) Das Amt Gangelt wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Gangelt.
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(1) Die Gemeinden Breberen-Schümm, Schierwaldenrath (Amt Gangelt) und Birgden (Amt Waldenrath) werden in die Gemeinde Gangelt eingegliedert.
(2) Das Amt Gangelt wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Gangelt.